Rechtsanwalt Sami Saleh
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
Willkommen
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht beschäftige ich mich ausschließlich mit allen rechtlichen Fragen, welche die Themen Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsverwaltungsrecht betreffen.
In allen anderen Rechtsgebieten, kann ich Ihnen gerne einen spezialisierten Kollegen oder eine spezialisierte Kollegin (Fachanwalt/Fachanwältin) empfehlen.
Meine Dienstleistung umfasst die rechtliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung sowie die gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
Mein Honorar für meine Dienste richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer schriftlichen Honorarvereinbarung.
Sollten Sie Fragen haben, freue ich mich jederzeit über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail zwecks einer Terminvereinbarung.
Jahrgang 1974
Studium
der Rechtwissenschaften an der
Johannes-Gutenberg-
Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2002
Als
Rechtsanwalt tätig in Bickenbach in 2002 –
2003
Als selbständiger Rechtsanwalt tätig
in Darmstadt von 2003 – 2014
Als
selbständiger Rechtsanwalt tätig in Roßdorf seit
2014
Fachanwaltschaften:
Fachanwalt für Verkehrsrecht seit
2009
weitere
Tätigkeitsschwerpunkte:
Allgemeines Zivilrecht, Versicherungsrecht
Mitgliedschaften:
Mitglied des Anwaltverein Darmstadt und
Südhessen
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht im Deutschen
Anwaltverein
Mitglied des Deutschen
Anwaltverein e.V.
Rechtsanwalt Sami Saleh spricht fließend Englisch und kann damit auch englischsprechende Rechtssuchende kompetent beraten und vertreten.
Team
Frau Saskia Schroth
Büroleiterin
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Geprüfte Rechtsfachwirtin
Frau Suzan Zeran
Rechtsanwaltsfachangestellte
Frau Tanja Ackermann
Steuerfachangestellte
Bilanzbuchhalterin
Frau Ronja Wolf
Auszubildende zur
Rechtsanwaltsfachangestellten
Frau Alissa Höfle
Studentische Mitarbeiterin
Tätigkeitsschwerpunkte
Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht, Strafrecht, Unfallhaftpflichtrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Forderungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Das OLG Frankfurt sieht die Beauftragung eines Anwalts quasi als ein „muss“ in Unfallstreitigkeiten und eine Nichteinbeziehung als fahrlässig.
Im Rahmen eines Unfalls sind dem Geschädigten nach regelmäßiger Rechtsprechung auch die Anwaltskosten innerhalb des Schadensersatzes zuzusprechen. So entschied auch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) in einer aktuellen Entscheidung. Interessant ist daran insbesondere, dass das OLG einen Rechtsanwalt bei der Unfallabwicklung für geradezu obligatorisch hält (Az.: 22 U 171/13). Wer also nach einem Unfall keinen Anwalt einschaltet, kann nach Ansicht des Gerichts wegen der unüberschaubaren Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stunden-verrechnungssätzen u. ä. nicht sicher sein, ob der eigene Schaden korrekt und vollständig beziffert wurde.
Anwaltskosten müssen grundsätzlich von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers getragen werden
Vielen ist unbekannt, dass Unfallopfern auch die erforderlichen Anwaltskosten ersetzt werden und nicht nur die Schäden, die durch die Kollision am Fahrzeug oder an der Gesundheit entstanden sind. Mit der aktuellen Entscheidung verdeutlichte das OLG, dass auch bei einfachen Verkehrsunfällen die Einschaltung eines Anwalts als erforderlich anzusehen ist. Begründet wird dies damit, dass die komplexen Schadensberechnungen einen Fachmann erfordern würden. Insbesondere sei dies der Fall, weil die Rechtsprechung im Hinblick auf die Schadenssummen bei Unfällen nicht einheitlich und häufig sehr gespalten sei, gerade wenn Mietwagen an den Unfällen beteiligt seien. In diesen Fällen sind nach Ansicht des Gerichts die Kalkulationen schwierig festzusetzen, sodass ein erfahrener Anwalt diese Unsicherheiten am besten ausräumen könne.
Das Gericht geht sogar noch weiter und wirft einem Unfallopfer, welches die Schadensposition auf eigene Faust geltend zu machen versucht, eine fahrlässige Vorgehensweise vor!
Doch damit nicht genug: Diese verständlichen Lücken im rechtlichen Wissen vieler juristischer Laien versuchen die Versicherungen der Unfallverursacher sich zunutze zu machen, indem sie sich zunächst die berechtigten Ansprüche kürzen. Es empfiehlt sich, wie auch das OLG Frankfurt/Main jedem Unfallgeschädigten anrät, einen Anwalt bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen einzuschalten: Dieser kann ein Schreiben an die Versicherungen aufsetzen, durch mit Nachdruck verdeutlicht wird, dass der Geschädigte sich nicht so einfach abweisen lässt.
Vorwurf des Gerichts: Abwicklung ohne Einbeziehung eines Anwalts nahezu fahrlässig!Somit sieht das Gericht die Beauftragung eines Anwalts quasi als ein „muss“ in Unfallstreitigkeiten und eine Nichteinbeziehung als fahrlässig. Damit wird verhindert, dass Versicherungen die fehlende juristische Fachkenntnis eines Unfallgeschädigten zu ihrem Vorteil ausnutzen. Das Urteil zeigt eindrucksvoll, dass mittlerweile auch Gerichte die Einschaltung eines Fachanwaltes in die Unfallabwicklung als Standard ansehen. Hiervon sollten Betroffene dementsprechend unbedingt Gebrauch machen.
Rechtsanwalt
Sami
Saleh
Fachanwalt für
Verkehrsrecht
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Abgesehen davon das ich Ihn persönlich als einen sehr freundlichen, sympatischen Menschen empfinde ist seine Arbeit kompetent und professionell.
Ich werde mich jeder Zeit wieder an Ihn wenden sollte ich ein rechliches Problem haben.
Weiter so!
Vielen Dank