Rechtsanwalt

Sami Saleh
Rehbergweg 5
64380 Roßdorf

Tel.: 06154/6976990
Fax: 06154/6976991

E-Mail: info@rechtsanwalt-saleh.de
www.rechtsanwalt-saleh.de


VOLLMACHT

Unfallfragebogen

Öffnungszeiten

Montag09:00–17:00
Dienstag09:00–17:00
Mittwoch09:00–17:00
Donnerstag09:00–17:00
Freitag09:00–13:00
SamstagGeschlossen
SonntagGeschlossen

Bevor Sie mich als Rechtsanwalt beauftragen, sollten Sie folgendes wissen:

  • Der Rechtsanwalt ist als unabhängiges Organ der Rechtspflege, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Die Gebühren des Rechtsanwaltes richten sich für Verfahren, die vor dem 01.07.2004 begonnen wurden, nach der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO). Seit dem 01.07.2004 gilt das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • Die Kosten für einen Rechtsanwalt bemessen sich nach der Höhe des Gegenstandswertes entsprechend einer gesetzlichen Gebührentabelle, sowie einem gesetzlichen Vergütungsverzeichnis nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
  • Schon eine einfache Beratung – sogar eine telefonische Auskunft – ist nach Nr. 2100/2102 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG gebührenpflichtig.
  • Jeder Rechtsanwalt ist berufshaftpflichtversichert. Schadenersatzansprüche gegen den Anwalt erlöschen 3 Jahre nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages.
  • Ich arbeite mit EDV und speichere daher Ihre persönlichen Daten nach den hessischen und deutschen Datenschutzgesetzen.
  • Die Rechtsanwaltschaft ist gehalten, wenn und soweit der Mandant über eine Rechtschutzversicherung verfügt, diese einmalig kostenlos wegen Deckungsschutz anzufragen. Dies umfasst nicht umfangreiche Korrespondenz, ob oder unter welchen Umständen Deckungsschutz besteht. Der Anwalt selbst hat jedoch stets den Gebührenanspruch direkt gegen seinen Auftraggeber, unabhängig davon, ob eine Rechtschutzversicherung besteht, oder nicht. Er muss sich nicht wegen seiner Gebühren an eine Rechtschutzversicherung verweisen lassen.
  • Gemäß § 9 RVG kann der Rechtsanwalt einen angemessenen Gebührenvorschuss fordern.
  • Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seinem Mandanten Abschriften aller wesentlichen Schriftstücke zukommen zu lassen, damit dieser über den Gang des Rechtsstreites unterrichtet ist.
  • Sofern von der Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage erteilt wird, erfolgt eine Abrechnung der Kosten direkt gegenüber der Rechtsschutzversicherung, so dass allenfalls die von Ihnen vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu leisten ist. Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten des Rechtsanwaltes zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Die Gewährung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab.
  • Nach Beendigung des Mandates reiche ich die mir überlassenen Originale und übergebenen Unterlagen mit einer Abschlussrechnung zurück. Sollte dies nicht geschehen, bitte ich dringend zu beachten, dass gemäß § 50 der BRAO die Akten 5 Jahre nach Beendigung des Auftrages der Aktenvernichtung zugeführt werden.

Warnung:

Gegen unverlangte Werbung (E-Mail, Telefax, Telefonanrufe) wird ohne Vorankündigung im Wege der Abmahnung vorgegangen und Ansprüche erforderlichenfalls auch gerichtlich durchgesetzt.